Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufvermittlung einer Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie fällt eine Vermittlungsprovision (jeweils im Exposé und/oder im Internetauftritt aufgeführt) aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis an, fällig und zahlbar von Seite des Immobilienkäufers bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrags.
Wir weisen darauf hin, dass wir berechtigt sind auch für den anderen Vertragsteil, wie Verkäufer, provisionspflichtig tätig zu werden.

Die hier eingestellte Immobilie wird von uns im Alleinauftrag vermittelt. Das Exposé ist nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe des Exposés oder die Weitergabe von Daten aus dem Exposé an Dritte ist nicht gestattet. Die Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz.

Verhandlungen und Innenbesichtigungen sind nur in unserer Anwesenheit erlaubt. Sollte Ihnen das Objekt durch einen anderen Makler bereits angeboten worden sein, so teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 5 Tagen schriftlich unter Angabe der Quelle mit, ansonsten gilt der Nachweis durch die Firma MILLER GmbH als anerkannt.

Alle Angaben beruhen auf Aussagen des Verkäufers, für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung und schließen ausdrücklich jeglichen Schadensersatz aus. Irrtum und Zwischenverkauf vorenthalten.

Mieten einer Immobilie

Der Mietinteressent bzw. die im Rahmen der Selbstauskunft zusätzlich genannten Personen, die als Mitmieter oder Mitbenutzer in Frage kommen, versichern hiermit ausdrücklich, dass die getätigten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Die Angaben des Mietinteressenten in der Selbstauskunft dienen nämlich der Beurteilung der Mietinteressenten und werden der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages zugrunde gelegt. Dem Mietinteressenten ist bewusst, dass unrichtige und unvollständige Angaben im Rahmen dieser Selbstauskunft den Vermieter berechtigen, entweder die Wirksamkeit eines dennoch abgeschlossenen Mietvertrags anzufechten oder diesen fristgerecht, gegebenenfalls sogar fristlos zu kündigen. Der Verwender dieser Selbstauskunft erklärt seinerseits, dass er die vorstehenden Angaben des Mietinteressenten streng vertraulich behandeln und insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (§§ 1 und 2 Bundesdatenschutzgesetz) beachten wird. Der Mietinteressent andererseits erklärt, dass er ausdrücklich entsprechend § 28 Bundesdatenschutzgesetz mit der Verwendung der abgegebenen Daten für eigene Zwecke des Verwenders einverstanden ist. Ich/Wir erklären uns einverstanden vor Abschluss eines Mietvertrags dem Vermieter bzw. Makler eine Selbstauskunft, eingeholt bei der Schufa, vorzulegen.

Provision

Der Interessent versichert, dass die Firma MILLER GmbH bei Abschluss eines durch ihn vermittelten notariell beurkundeten Kaufvertrages zu der angefragten Immobilie, die angegebene Provision erhält.